Heilmittel und Osteopathie
Heilmittel
Inhalte folgen in Kürze.
Osteopathie
Die Osteopathie gilt in Deutschland als Diagnostik- und Therapiekonzept der Alternativmedizin. Sie ist in Deutschland kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher ist ist nicht nachvollziehbar, welche Ausbildung und Qualifikation jemand besitzt, der sich als ‚Osteopath‘ bezeichnet.
Wenn Sie zu einem Osteopathen gehen, dann wissen Sie nicht, ob dieser an einem Wochenendkurs oder an einer sich über Jahre erstreckenden Ausbildung teilgenommen hat.
In einem Gespräch mit dem Berufsverband der Osteopathen bat Dr. Hartmann (damals Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ) bereits 2014 um eine Liste der Osteopathiepraxen, deren Inhaber eine 5-jährige Osteopathie-Ausbildung plus zweijährige Zusatzausbildung zur Osteopathie bei Kindern abgeleistet haben. Bis heute wurde diese Liste nicht zur Verfügung gestellt.
Ebenso wurde in dem damaligen Gespräch eine Liste mit Indikationen für die Osteopathie bei Neugeborenen und jungen Säuglingen und eine Übersicht über eventuelle Kontraindikationen gefordert. Auch diese Aufstellung ist bis heute vom Verband der Osteopathen nicht vorgelegt worden.
In Deutschland sind wesentliche Bedingungen im Gesundheitswesen gesetzlich festgelegt. So müssen die Krankenkassen in Deutschland die Kosten für Leistungen übernehmen, die der G-BA (gemeinsamer Bundesausschuss) definiert hat. Sie dürfen aber auch Leistungen bezahlen, die nicht vom G-BA festgelegt wurden.
Und so haben einige Krankenkassen die Osteopathie als Werbemaßnahme entdeckt. Im G-BA allerdings sprechen sich die Krankenkassen gegen die Aufnahme der Osteopathie in den allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aus. Daraus ergeben sich für uns einige Fragen:
Warum wollen die Krankenkassen Osteopathie im Einzelfall bezahlen, aber nicht regulär wie zum Beispiel die Physiotherapie?
Warum wird der Beruf nicht geschützt, damit jeder, der die Berufsbezeichnung Osteopath tragen darf, eine festgelegte Ausbildung absolviert und eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt haben muss?
Warum wollen die Krankenkassen die Kosten nur übernehmen, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt? Die Osteopathie hat keine wissenschaftlich nachgewiesene Wirksamkeit, aber wir Ärzte sollen das bescheinigen?
Und obwohl es keinen wissenschaftlichen Nachweis über die Wirksamkeit der Osteopathie gibt, bezahlen die Krankenkassen 60-80€ pro Sitzung einer osteopathischen Behandlung – dies entspricht ungefähr dem ärztlichen Honorar für die kinderärztliche Betreuung eines Kindes über 12-16 Monate!!
Wir wollen nicht verhindern, dass unsere Patienten zum Osteopathen gehen, aber wir dürfen es nicht umsonst bescheinigen. (Ein Arzt darf kein Geld für eine Leistung nehmen, die von der Krankenkasse übernommen wird. Aber eine Leistung, die die Krankenkasse nicht übernimmt, darf der Arzt nur erbringen, wenn der Patient dafür bezahlt.)
Daher haben wir uns entschlossen, Ihnen bei Bedarf in der Praxis eine kostenpflichtige Bescheinigung auszustellen.
Einige Osteopathen machen sicher eine gute Arbeit und wir hoffen, dass es in naher Zukunft eine einheitliche Regelung und Prüfung zur Ausbildung dieses Berufs geben wird.